§ 9 der Statuten der Maigesellschaft Schlich - D´horn in der zur Zeit geltenden Fassung verpflichtet den Maikönig und den Vorstand zur Vervollständigung und Weiterführung der Chronik. Diese kann bzw. wird seit dem Jahre 1951 kontinuierlich gepflegt. Bei der Durchsicht der im übrigen noch vorhandenen Unterlagen sind - nicht zuletzt durch die Kriegsereignisse bedingt - nur Fragmente vorhanden. Aus diesen ergibt sich, dass die Maigesellschaft im Jahre 1927 das 150jährige Bestehen gefeiert hat. Demzufolge wäre die Gründung der Maigesellschaft in das Jahr 1777 zu datieren (auch Gründung der Maigesellschaft Merken). Später jedoch nach Durchführung der Feier hat der damalige Pfarrer Ossemann, nach ihm ist heute in Schlich eine Straße benannt, im Archiv des Grafen von Merode nachlesen können, dass die Maigesellschaft in einem Gerichtsurteil im Jahre 1751 bereits erwähnt wurde. Diese Feststellung wurde anlässlich der 200-Jahr-Feier im Jahre 1951 von den damaligen Junggesellen Wilhelm Schmitz, Matthias Schmitz und Arnold Thelen bestätigt. Demzufolge kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft bereits vor 1751 gegründet wurde.
Im Rahmen des Sonderbeitrages über das Maibrauchtum in der historischen Betrachtung wurde bereits berichtet, dass durch Erlass des Johann Philipp Eugenius, des Heiligen Römischen Reiches Graf von und zu Merode und Marquis zu Westerloo bereits am 29. April 1732 die „zu den May-Zeiten eingeführten unverantwortlichen Ausschreitungen vornehmlich aber das nächtliche Schatz-Ausrufen“ verboten wurde. Dies lässt den Schluss zu, dass das Maibrauchtum schon vor dieser Zeit in der Herrschaft gepflegt wurde. Sollte bereits vor diesem Zeitpunkt die Gründung der Maigesellschaft erfolgt sein, ist die Maigesellschaft also noch älter als angenommen.
Die vorgenannten Fragmente datieren aus den Jahren 1922 bis 1929 sowie dem Verfasser zur Verfügung stehenden Quellen. Zum Mai und den Maibräuchen wird in diesem Zusammenhang auf die vorstehende Abhandlung hingewiesen.
Nach der mündlichen Überlieferung sollen die Maifeste zu den schönsten im Ort gezählt haben. Diese wurden jedoch auch von unliebsamen Ereignissen begleitet. Hier ist das "Haberfeldtreiben" zu nennen. Dabei wurde in der Nacht zum 1. Mai den spröden Mädchen des Dorfes wie auch denen, die sich "ortsfremd gebunden" fühlten, Häcksel aus Haferstroh vor die Tür gestreut. Am anderen Morgen hatten dann die Übeltäter den Häcksel vor den zornfunkelnden Augen der Mutter des Mädchens wie auch unter dem Gelächter der Dorfjugend fortzuschaffen. Da hierdurch das dörfliche wie auch das überörtliche Gemeinschaftsleben gestört wurde, wurde dieser Brauch am Ende des 18. Jahrhunderts untersagt.
Nach § 1 der Statuten der Maigesellschaft ist Sinn und Zweck der Maigesellschaft die Förderung der Eintracht und Geselligkeit unter den Junggesellen. Dieser Grundsatz wurde trotz der verschiedensten Ereignisse im Laufe der Geschichte hochgehalten. Er überlebte auch die Kriegsereignisse.
Der Vorsitzende der Maigesellschaft im Jahre 1927, Herr Heinrich Göbbels, Schuhmachermeister und seinerzeit Schützenmeister, später Ehrenschützenmeister der St. Martinus- und Donatus-Schützenbruderschaft, beichtete dem Chronisten am 04.02.1976, dass die inzwischen verstorbenen Herren Josef Uerlings (Schriftführer), Willi Linden (Kassierer), Edmund Thiemonds und Willi Prumbach zum damaligen Vorstand der Maigesellschaft gehörten. Zu dieser Zeit war es üblich gewesen, die Versteigerung am Vorabend zum 1. Mai durchzuführen. Die Namen der Mädchen und deren Geburtsdaten hatte die Gesellschaft vom damaligen Amt Echtz erhalten. Nach Ausrufen des Maikönigs sei die Gesellschaft noch in der Nacht unter der Aufsicht des Rentmeisters der gräflichen Forstverwaltung zum Walde gezogen, um die Maien zu schlagen und diese nach Schmücken an die Häuser der Mädchen zu stecken, die alle ohne Ausnahme besucht wurden. Unter der Beteiligung von ein oder zwei Mann Musik wurde jeweils ein Lied gesungen. Hierbei wurde die Gesellschaft vom Dorfpolizisten, damals Herr Meusch, begleitet. Die Gesellschaft wollte sich hierdurch gegen Ortsfremde, die möglicherweise Unruhe stiften wollten schützen. Während die Versteigerung in der Gaststätte Bernhard Uerlings (seinerzeit Grundstück Lebensmittelgeschäft Bein/Dienstknecht, jetzt Alfred Schmitz) stattfand, wurden die übrigen Maifeierlichkeiten im Restaurant Lambert Fink (später Göbbels, Schumacher und jetzt Quast) veranstaltet. Hier war und ist heute das Vereinslokal des FC Viktoria Schlich.
Das Maikönigspaar im Jubeljahr waren Maria Schauff und Josef Pütz. Die Jubelfeiern fanden am 25. und 26. Mai, also am Christi Himmelfahrtstage statt. Dies ist der traditionelle Maifesttermin. Zum Jubelfest wurden u. a. eingeladen:
- Bürgermeister Joussen, Echtz
- Pfarrer Ossemann, D´horn
- Rentmeister Overmann, Schlich
- Polizeibetriebsassistent Meusch, Schlich
- Gemeindevorsteher Kaiser, Schlich
- Polizeibetriebsassistent Maletz, Echtz
ferner die Maigesellschaften aus Merode, Derichsweiler und Echtz sowie der FC Viktoria Schlich.
Der erstmals durchgeführte Festzug wurde unterstützt von einer Musikkapelle, die gebildet wurde von den Herren Franz Quast, Johann Elvenich, Wilhelm Pütz, Willi Quast, Kaspar Frings und Peter Korf. Eine kirchliche Feier fand nicht statt, da die Maigesellschaft zur damaligen Zeit nicht das rechte Verständnis für ihr Tun finden konnte. Dennoch sei dem früheren Pfarrer Ossemann gedankt, dass er als Erforscher der Heimatgeschichte wesentlich zur Ergründung der Gesellschaftsgeschichte beigetragen hat.
Wie alljährlich fand ein Maiball statt, der bestimmungsgemäß vom Amt Echtz zu genehmigen war und dessen Erlaubnis folgenden Inhalt hatte:
"Auf ihren Antrag vom 21. ds. Mts. erhalten Sie hiermit die Erlaubnis, am 26. d. Mts. im Saale des Wirtes Lambert Fink in Schlich Tanzvergnügen abzuhalten.
Die Polizeistunde für diese Veranstaltung wird auf 12 Uhr nachts verlängert. Weiter wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, am Mittwoch den 12. ds. Mts. einen Fackelzug zu veranstalten.
An Abgaben sind zu entrichten:
1.) Vergnügungssteuer 35,-- RM
2.) Verwaltungskosten für Erlaubnis zum Abhalten v. Fackelzug und Verlängerung der Polizeistunde 5,-- RM Sa.: 40,-- RM
Der Betrag wurde gemäß Quittung vom 25. Mai 1927 an Herrn Meusch gezahlt".
Ferner waren auch Auflagen bezüglich der Teilnahme von Jugendlichen erteilt worden. Diesen war nämlich der Zutritt zum Lokal verboten. Während des Festballes wurde u. a. eine Polonaise aufgeführt. Hiernach fand unter den Teilnehmern an dieser Polonaise eine Verlosung statt. Hierzu stellte Schuhmachermeister Göbbels ein Paar braune Kinderschuhe im Wert von 3,50 RM zur Verfügung. Der diesbezügliche Nachweis ist vorhanden.
Im Laufe der Gesellschaftsgeschichte wurden mehrmals die Statuten geändert. So wurde im Jahre 1931 der § 2 dahingehend erweitert, dass es sich bei der Maigesellschaft um einen politisch streng neutralen Verein handelt. Mit Rücksicht hierauf war die Grundlage für das fortgesetzte Wirken, auch im Dritten Reich, gelegt.
Herr Heinrich Göbbels führte in seinem vorerwähnten Rückblick aus, dass zur damaligen Zeit die junge Generation in der Öffentlichkeit nicht das rechte Verständnis bei ihrem Tun erfahren konnte. Dennoch haben die Mitglieder der Gesellschaft es immer wieder verstanden,, das alte Brauchtum in jedem Jahr neu aufleben zu lassen.
Die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges rissen viele Wunden. So mussten viele Mitglieder ihr Leben lassen.
Trotz der Kriegsereignisse mit Not, Elend und Leid und der im Wiederaufbau zu verzeichnenden Schwierigkeiten fanden am 4. April 1946 sich 38 Junggesellen zusammen, um fogenden Vorstand zu wählen:
1. Vorsitzender Hans Stüttgen
2. Vorsitzender Johann Münch
1. Schriftführer Gerhard Meusch
2. Schriftführer Josef Kalkbrenner
1. Kassierer Peter Marx
2. Kassierer Matthias Stüttgen
1. Beisitzer Matthias Linden
2. Beisitzer Bernhard Esser
3. Beisitzer Josef Thelen
4. Beisitzer Martin Uerlings
Die Statuten der Maigesellschaft und die der Mairevisoren, die die Kontrolle haben, dass im Monat Mai die Junggesellen nicht mit den Maifrauen in Verbindung treten, die sie nicht gekauft haben, wurden einstimmig angenommen.
Es wurde beschlossen, am 30. April die Versteigerung durchzuführen, am 1. Mai einen Maiball und am Christi Himmelfahrtstage einen Festball zu veranstalten. Als Vereinslokal wurde die Gaststätte Göbbels (jetzt Quast) bestimmt. Für diese Veranstaltungen war die Genehmigung der zuständigen Militärbehörde erforderlich. Sie wurde wie folgt von der Kreisverwaltung Düren erteilt:
a) am 29.04.1946 Versteigerung am 30.04.1946 bis 4.30 Uhr morgens. Niemand durfte das Lokal verlassen.
b) am 29.04.1946 Tanz am 01. Mai bis 23.00 Uhr
c) am 23.05.1946 Tanz am 30. Mai bis 23.00 Uhr
Ferner vom Amt Merken und Echtz:
am 28.05.1946 Umzug am 30. Mai 1946
Alljährlich wurden die entsprechenden Feiern weiter durchgeführt. Im Jahre 1951 feierte die Maigesellschaft ihr 200jähriges Bestehen. Aus Anlass dieses Jubelfestes wurde das ganze Dorf geschmückt. Aus rund 4000m langer Kordel und entsprechender Anzahl grüner und weißer Fähnchen wurden Schwünge hergestellt, die das ganze Dorf vom Ortseingang Weierstraße bis zur Strangsgasse (jetzt Meroder Straße) sowie Schulstraße (jetzt Münsterstraße) und Schmiedestraße schmückten. Ferner wurden Triumphbögen am Ortseingang an der Ecke Hauptstraße (jetzt Eifelstraße)/Schulstraße (jetzt Münsterstraße), an der Gastwirtschaft Göbbels (jetzt Quast), beim Landwirt Uerlings (jetzt Schmitz), am Ende der Schmiedestraße und an der Ecke Strangsgasse (jetzt Meroder Straße) aufgestellt.
Die Junggesellen stellen alljährlich jeweils eine rund 20m hohe, mit "Plüme" geschmückte Fichte, früher Birke, als Maibaum auf dem Grünstreifen vor dem damaligen Vereinslokal Kaiser (Schließung im Jahre 1973) sowie vor dem Hause der Königin auf. Dies ist bis heute noch echte "Handarbeit". Diesem Kraftakt mussten sich die Junggesellen des öfteren mehrmals im Mai stellen. So fand man 1957 am Tage vor dem Maifest beide Maibäume abgesägt am Boden liegen. 1972 musste der "Dörpsmai" gleich dreimal aufgestellt werden, teils wegen Sabotage, teils auf Grund der schlechten Witterung.
Während, so die mündliche Überlieferung, alle früheren Maiveranstaltungen ohne kirchliche Feier durchgeführt wurden, sind der Kirchgang und die Gefallenenehrung wesentlicher Bestandteil der Feierlichkeiten. Darüber hinaus beginnen die Junggesellen den Mai, indem sie nach Ausrufen des Maikönigspaares vor bzw. in der Kirche die Gottesmutter mit dem Liede "Maria Maienkönigin" begrüßen.
Ab 1974 fanden die Versteigerungen in den Gaststätten Quast später Behrendt statt.
Seit dem 225jährigen Bestehen bzw. Jubiläum im Jahre 1976, welches ein Höhepunkt in der Gesellschaftsgeschichte war, findet das Maifest im Festzelt auf dem Schützenplatz statt, vorher wurde dieses abwechselnd in den beiden Sälen gefeiert. In den Jahren 1982 und 1985 verschönerten die Musikkapelle aus Wald/Pitztal (Österreich) und ihre Schuhplattlergruppe das Schlicher Maifest. 1987 lud man die Musikkapelle Tafertshofen/Allgäu zum Maifest ein.
1984 stiftete die damalige Maikönigin Elke Feucht der Maigesellschaft ein Diadem, welches seitdem alljährlich von der scheidenden Königin der neuen Maikönigin überreicht wird.
Im gleichen Jahr wurde Georg Refisch, Schirmherr des diesjährigen Jubiläums, zum ersten Ehrenmitglied der Maigesellschaft Schlich - D´horn ernannt. Die Maigesellschaft würdigte damit die jahrelange Mitarbeit sowohl im Vorstand als auch als Mitglied.
Ab 1988 wurde die Gaststätte Müller - Göbbels in D´horn das Vereinslokal mit dem Standort der Versteigerungen, Vorstandssitzungen, Versammlungen und Ort der jährlichen Mainachfeste. Hier finden auch die jährlichen Versammlungen der Ahl Maijonge statt.
1989 wurde der Club der "Ahl Maijonge" gegründet. Diesem Club gehören die ehemaligen Maikönige sowie verdiente Vorstandsmitglieder der Maigesellschaft Schlich - D´horn an. Äußeres Zeichen ihrer Mitgliedschaft ist eine Anstecknadel mit der Aufschrift "Ahle Maijong". Zum Vorsitzenden des Clubs wurde Hubert Simons gewählt.
Seit 1993 hat sich die Maigesellschaft auch dem Natur- und Tierschutz angenommen. So werden von der Gesellschaft jährlich Nistkästen für Meisen, z. Zt. 5, im Bereich des Grill- und Schützenplatzes gepflegt.
Vor dem Hintergrund der
- Erfahrungen aus dem gesetzlichen Haftungsrecht und
- eventueller Überlegung der anzustrebenden Anerkennung als gemeinnütziger Verein
hat die Gesellschaft sich am 16.06.1994 eine neue Satzung mit dem Zusatz e. V. gegeben. Die entsprechende Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren ist antragsgemäß erfolgt.
Ab 1996 schmückt die Gesellschaft mit einem mittelgroßen Maibaum den Eingangsbereich am Festzelt. Mit Erlaubnis der St. Martinus- und Donatus- Schützenbruderschaft der Pfarre D´horn wurde im Jahre 2000 eine Bodenfassung mit bauordnungsrechtlicher Genehmigung wie beim Dorfmai in den Schützenplatz eingebracht. Der Bruderschaft gebührt herzlichen Dank für die seit 1976 - Jahr des 225jährigen Jubiläums - Bereitstellung des Schützenplatzes als Festplatz und für alle künftigen Hilfen.
Im Jahre 2001 stifteten die Ahl Maijonge der Gesellschaft aus Anlass des 250jährigen Jubiläums eine Standarte, die in einem gesonderten Beitrag bereits beschrieben wurde.
Die Gesellschaft pflegt seit Jahren freundschaftliche Bande zu den Maigesellschaften in Merode, Jüngersdorf, Schevenhütte, Echtz, Mariaweiler, Merken, Derichsweiler, Gürzenich und bei besonderen Anlässen punktuell zu weiteren Gesellschaften.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich seit Jahren steigende Besucherzahlen und in der Vergangenheit die Notwendigkeit eines größer werdenden Zeltes, das angesichts der gegebenen Platzverhältnisse die maximale Größe von 16 Feldern Holzbinder erreicht hat. Diese Zeltart ist angesichts des gegebenen Maifestes und dem Ziel, durch die Zeltart den Besuchern entsprechende Gemütlichkeit zu vermitteln, geboten. Seit dem Jahre 1976 (dieses Jahr 25jähriges Jubiläum!) wird dieses Zelt von dem Zeltunternehmen Göbbels, jetzt Hourtz, aufgestellt, das auch die Bedienung wahrnimmt.
Nach § 1 der Satzung der Maigesellschaft Schlich - D´horn ist Sinn und Zweck der Maigesellschaft die "Förderung der Eintracht und Geselligkeit unter den Junggesellen". Diesen Grundsatz haben die Junggesellen in allen diesen Jahren hochgehalten und das traditionelle Maibrauchtum weitergepflegt. Dafür sei denen, die hierzu beigetragen haben, herzlichst gedankt. Dieser Dank soll gleichzeitig Verpflichtung sein, dieses schöne Brauchtum für die Zukunft weiterzupflegen mit dem Ziele, dass das Maifest wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftslebens im Ort und darüber hinaus bleibt.